Brandschutz

Rauchmelder sind Pflicht in Baden-Württemberg

Einbaupflicht

  • für Neu- und Umbauten seit 10.07.2013
  • für bestehende Wohnungen bis zum 31.12.2014
  • Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Flure, u?ber die Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen fu?hren

Verantwortlich

  • für den Einbau: Eigentümer
  • für die Betriebsbereitschaft: der unmittelbare Besitzer (Bewohner/Mieter) der Wohnung, es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung

Wir möchten, dass es Ihnen ein Leben lang gut geht und Sie in Ihrer Immobilie immer Freunde haben.

Für den Fall, dass trotzdem mal ein Malheur passiert: Rauchmelder retten Leben.

Damit es gar nicht dazu kommen muss, finden Sie auf der Seite der Feuerwehr Pforzheim nützliche Tipps, Vorschläge und Verhaltensregeln.

Ihr schneller Kontakt zu uns

kontakt@boeckler-immobilien.de
Tel.: +49 (0) 7231 92 140

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