Wohnungsgeberbestätigung
Nach § 19 Abs 1 Satz 1 und 2 BMG ist der Vermieter oder dessen Beauftragter verpflichtet, dem Mieter eine Wohnungsgeberbestätigung auszuhändigen.
Zur An- und Ummeldung einer Wohnung hat der Mieter die Wohnungsgeberstätigung dem Einwohnermeldeamt vorzulegen.
Dies bedeutet, dass vom Vermieter oder einer von Ihm beauftragten Person (z. B. Hausverwaltung) künftig bei jedem Einzug eine Bestätigung, die Wohnungsgeberbestätigung, auszustellen ist, die der Wohnungsnehmer/Mieter bei der Anmeldung vorzulegen hat.
Wichtig ist, dass der Vordruck komplett ausgefüllt und unterschrieben ist. Da das Melderecht vorsieht, dass die An- oder Ummeldung innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen muss, ist es wichtig, dass die Wohnungsgeberbestätigung zeitnah dem Mieter aushändigt wird, damit sich dieser innerhalb der vorgegebenen Frist anmelden kann.
Die Vorlage des Mietvertrages ersetzt nicht die durch das Bundesmeldegesetz vorgegebene Wohnungsgeberbestätigung.
Bei einem Auszug ist die förmliche Wohnungsgeberbestätigung nur dann vorzulegen, wenn der Wegzug ins Ausland erfolgt, oder wenn eine Nebenwohnung ersatzlos aufgegeben wird. ?Wir empfehlen Ihnen jedoch, dem zuständigen Einwohnermeldeamt den Auszug des Mieters in jedem Fall mitzuteilen.
Wohnungsgeber haben auch das Recht, sich davon zu überzeugen, dass sich die meldepflichtige Person an- oder abgemeldet hat. Sie können ihr zuständiges Einwohnermeldeamt dazu befragen.
Bitte Vorsicht, bei folgenden Ordnungswiedrigkeiten drohen Strafen:
Der Vermieter gibt die Meldung zu spät oder gar nicht ab: Bis zu 1.000,- €
Der Mieter meldet sich nicht an/um/ab: bis zu 1.000,- €
Eine Falschmeldung: Wenn ein Bezug der Wohnung weder geplant ist noch durchgeführt wird: bis zu 50.000,- €
Für Vermieter übernimmt Böckler Immobilien in Pforzheim die Wohnunsgeberbestätigung schon seit über zwei Jahrzehnten. Die Wohnungsgeberbestätigung war in früheren Jahrzehnten schon mal Pflicht und wurde dann für viele Jahre abgeschafft.
Beruhigend für Vermieter die Böckler Immobilien beauftragen bzw. beauftragt haben: Wir übernehmen die komplette, wieder ab 01.11.2015 zur Pflicht gewordene, Wohnungsgeberbestätigung für Sie. Sie bekommen nach Einzug Ihres Mieters die Wohnungsgeberbestätigung zur Unterschrift vorgelegt. Alles Weitere übernimmt das Team von Böckler Immobilien für Sie.
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