Fair Play-GWG

Geldwäschegesetz: Gesetzliche Pflicht für Immobilienmakler

Liebe Kunden,

seit 2012 gilt in Deutschland das Geldwäschegesetz. Die gesetzliche Pflicht der Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetz (GwG), gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 10 GwG obliegt auch uns. Nach diesem Gesetz sind auch wir verpflichtet, bei Aufnahme der Geschäftsbeziehung die Identität des Kunden festzustellen.

Zu diesem Zweck müssen wir Ihre persönlichen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort und Nationalität) mittels einer Kopie Ihres Personalausweises erheben.

Bei Firmen und juristischen Personen ist ein Handelsregisterauszug notwendig.

Wir bitten um Ihr Verständnis und hoffen auf Ihre Unterstützung bei der Erfüllung dieser gesetzlichen Auflagen.
Gerne stehen wir Ihnen für Fragen zur Verfügung.

Den genauen Gesetzestext können Sie bei Interesse hier nachlesen   

Ihr schneller Kontakt zu uns

kontakt@boeckler-immobilien.de
Tel.: +49 (0) 7231 92 140

Immobiliensuche

Aktuelle Informationen

Marktveränderung durch Zinsen, Inflation und Baukostensteigerung

Marktveränderung durch Zinsen, Inflation und Baukostensteigerung: Die Herausforderungen des Wohnimmobilienmarktes Weiterlesen...

Tag des Hundes

Treten Sie ein und erfahren Sie, wie unsere vierbeinigen Kollegen das Arbeitsklima verbessern, Stress abbauen und Teamgeister wecken. Bei uns sind Hunde nicht nur willkommen – sie gehören zur Familie. Erfahren Sie mehr über unsere einzigartige Unternehmen Weiterlesen...

Die Einheit

Zum Tag der Deutschen Einheit! Entdecken Sie die erstaunliche Verwandlung des Potsdamer Platzes von einem Symbol der Teilung zu einem blühenden Herzstück Berlins. Erfahren Sie, wie visionäre Planung und die Arbeit diesen Ort in eine urbane Oase verwandelt Weiterlesen...

Böckler Immobilien

Ihr ausgezeichneter Immobilienmakler in Pforzheim - Servicequalität seit 1988