Fair Play-GWG

Geldwäschegesetz: Gesetzliche Pflicht für Immobilienmakler

Liebe Kunden,

seit 2012 gilt in Deutschland das Geldwäschegesetz. Die gesetzliche Pflicht der Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetz (GwG), gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 10 GwG obliegt auch uns. Nach diesem Gesetz sind auch wir verpflichtet, bei Aufnahme der Geschäftsbeziehung die Identität des Kunden festzustellen.

Zu diesem Zweck müssen wir Ihre persönlichen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort und Nationalität) mittels einer Kopie Ihres Personalausweises erheben.

Bei Firmen und juristischen Personen ist ein Handelsregisterauszug notwendig.

Wir bitten um Ihr Verständnis und hoffen auf Ihre Unterstützung bei der Erfüllung dieser gesetzlichen Auflagen.
Gerne stehen wir Ihnen für Fragen zur Verfügung.

Den genauen Gesetzestext können Sie bei Interesse hier nachlesen   

Ihr schneller Kontakt zu uns

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Tel.: +49 (0) 7231 92 140

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