Das Bewusstsein für den Schutz von Bäumen und Grünflächen gewinnt zunehmend an Bedeutung. In Deutschland regelt das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), wann und wie das Schneiden und Fällen von Bäumen erlaubt ist. Verstöße gegen diese Vorschriften können zu hohen Geldbußen führen. Doch wann genau darf man Bäume schneiden? Welche behördlichen Genehmigungen sind erforderlich? Und in welchen Fällen ist das Bäumeschneiden (nicht) erlaubt?
Das Bundesnaturschutzgesetz legt fest, dass das Schneiden und Fällen von Bäumen für Hecken, Laub-, Nadel- sowie Obstbäume im Zeitraum vom 01.03. bis zum 30.09. verboten ist. Außerhalb dieses Zeitraums, also vom 01.10. bis zum 28.02. bzw. 29.02., ist das Fäll- und Schnittverbot aufgehoben. Allerdings gibt es Ausnahmen, Genehmigungspflichten und weitere Vorgaben der Bundesländer und Kommunen, die beachtet werden müssen, insbesondere auf privaten Grundstücken.
Die Gesetzgebung zielt darauf ab, den ökologischen Wert von Bäumen zu schützen. Bäume dienen als wichtiger Lebensraum für verschiedene Tierarten, insbesondere während der Brutzeit von März bis September. Die Schonzeiten ermöglichen es Vögeln, Eichhörnchen, Baummardern und Insekten ungestört ihren Nachwuchs aufzuziehen. Darüber hinaus bieten Bäume zahlreiche ökologische Vorteile wie Lärmminderung, Luftreinigung, CO2-Speicherung und Reduktion des Treibhauseffekts.
Die Erlaubnis zum Schneiden oder Fällen von Bäumen hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter der Zeitraum, die Art des Baumes, die Genehmigungspflicht und eventuelle Baumschutzverordnungen der Kommunen. Insbesondere im Zeitraum von März bis September sind starke Rückschnitte, das "auf den Stock setzen" und Rodungen untersagt. Kleinere, schonende Pflegeschnitte sind hingegen ganzjährig erlaubt. Legal Bäume schneiden: Wann ist es erlaubt, Rückschnitte und Fällungen durchzuführen? Die rechtliche Situation hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter der Zeitraum, die Baumschutzverordnung, der ökologische Wert des Baumes und der Begründung bzw. Anlass für das Schneiden oder Fällen. Insbesondere müssen rechtmäßige Anlässe wie Denkmalpflege, Entwicklungshindernisse oder Gefährdung von Personen oder Gegenständen vorliegen. Eine rechtssichere Dokumentation ist dabei unerlässlich.
Das Nichteinhalten der Schonzeiten und das Schneiden oder Fällen ohne Genehmigung können zu hohen Geldbußen führen. Die Höhe der Bußgelder variiert je nach Standort, Baumschutzverordnungen, ökologischem Wert und Art des Verstoßes. Gemäß § 69 BNatSchG können Bußgelder bis zu 10.000 Euro bzw. 50.000 Euro verhängt werden, wobei Länder und Kommunen auch höhere Bußgelder festlegen können.
Insgesamt ist es wichtig, sich bewusst zu sein, dass das Schneiden und Fällen von Bäumen nicht nur rechtliche Konsequenzen haben kann, sondern auch einen Beitrag zum Schutz der Umwelt und des ökologischen Gleichgewichts leistet. Facharbeiter, Gärtner und Privatpersonen sollten daher die geltenden Bestimmungen beachten und verantwortungsbewusst handeln.
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